Beantwortet am : 2024-04-15
Die Stichprobeninventur ist ein Inventurverfahren gemäß § 241 Abs. 1 HGB, das seit dem 1. Januar 1977 in Deutschland handels- und steuerrechtlich zugelassen ist. Bei diesem Verfahren werden nur ausgewählte Artikel einer Lagerbestandsaufnahme unterzogen, was im Vergleich zu anderen Methoden Zeit und Geld spart [2]. Diese Inventur basiert auf statistischen Methoden und ermöglicht die Ermittlung des tatsächlichen Bestands anhand von Stichproben [5].