Beantwortet am : 2024-04-10
1. Eine Stichprobeninventur ist ein gesetzlich zugelassenes Verfahren zur Inventur, das Zeit und Geld im Vergleich zu anderen Methoden spart.[1]
2. Es ist ein Vereinfachungsverfahren gemäß § 241 Abs. 1 HGB in Deutschland seit 1977.[2]
3. Bei der Stichprobeninventur wird der tatsächliche Bestand durch Stichproben und statistische Methoden ermittelt.[4]
4. Sie reduziert das Fehlerrisiko und basiert auf einer Hochrechnung.[6]
5. Die Bestandsführung wird als (nahezu) korrekt angenommen, was Stress bei der Inventur reduziert.[8]
6. Die Durchführung muss den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechen.[9]