Beantwortet am : 2024-04-12
1. Eine Stichprobeninventur ist ein zugelassenes Inventurverfahren in Deutschland, das Zeit und Geld spart[1].
2. Sie ermöglicht die Bestandsermittlung von Vermögensgegenständen durch Auswahl von Stichproben und statistische Methoden[5].
3. Seit dem 1. Januar 1977 ist sie handels- und steuerrechtlich anerkannt[2].
4. Nicht alle Artikel werden bei der Stichprobeninventur gezählt, sondern nur ausgewählte, was eine Vereinfachung darstellt[4].
5. Die Durchführung muss den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechen[9].